Qualitätsmanagement
Hohe Standards, ständige Optimierungen, kontinuierliche Weiterbildung und Ihr Feedback sorgen für höchste Qualität.
Mit der Einführung des § 137 SGB V sind die Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Wir haben uns bemüht, die Verhältnisse in verständlicher Form darzulegen, damit Sie im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung eine Entscheidungshilfe an die Hand bekommen, die Ihnen einen repräsentativen Überblick über die im St. Elisabeth-Krankenhaus Geilenkirchen angebotenen Leistungen bietet und an wen Sie sich im Bedarfsfall wenden können. Der Qualitätsbericht soll auch eine Orientierungshilfe für Niedergelassene Ärzte und Krankenkassen bei der Einweisung und Betreuung von Patienten sein.
Mit unseren Qualitätsberichten möchten wir Ihnen unser Haus und unsere Philosophie von Dienstleistung vorstellen, mit der wir unseren Patienten begegnen. Das St. Elisabeth-Krankenhaus Geilenkirchen verpflichtet sich seit jeher, qualitätsmäßig stets gute medizinische und pflegerische Leistungen zu erbringen. Darum hat es sich bereits früh an externen Qualitätssicherungsstudien und -maßnahmen beteiligt. Auch bei den betriebsinternen Instrumenten steht immer das Ziel vor Augen, die für die Patienten relevanten Ergebnisse im Rahmen des Möglichen zu verbessern.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und würden uns freuen, Sie davon zu überzeugen, im St. Elisabeth-Krankenhaus Geilenkirchen in guten Händen zu sein.
Veröffentlichung von Fortbildungsnachweisen der im Krankenhaus tätigen Fachärztinnen und -ärzte
Die in unserem Krankenhaus tätigen Fachärzte*innen bilden sich regelmäßig fort und tragen somit zum Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachärztlichen Qualifikation für eine qualitätsgesicherte Versorgung unserer Patientinnen und Patienten bei.
Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird regelmäßig kontrolliert und dokumentiert. Die Fortbildungen der fortbildungspflichtigen Ärzte*innen wird durch den vom Ärztlichen Direktor erstellten Bericht belegt.
Eine Auflistung der fortbildungspflichtigen Fachärzte*innen, die den Fortbildungsnachweis erbracht haben, kann im Chefarztsekretariat des Ärztlichen Direktors eingesehen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, über den im Internet veröffentlichten Qualitätsbericht des Krankenhauses nachzuvollziehen, in welchem Umfang die Fortbildungspflichten erfüllt wurden.
In regelmäßigen Abständen führt das St. Elisabeth-Krankenhaus eine schriftliche Befragung von Patient*innen durch. Ziel ist es, bezüglich des ärztlichen Personals, des Pflegepersonals und verschiedener Situationsbedingungen die Einschätzung der Patient*innen zu erfahren und Ansatzpunkte für Verbesserungsmöglichkeiten zu gewinnen. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach der Qualität der Behandlungsergebnisse.
Alle Patienten, die sich in den Monaten April und Oktober in unsere stationäre Behandlung begeben, werden in die Befragung einbezogen. Die Befragung erfolgt in anonymisierter Form mit einem Fragebogen.
Wer nach einem stationären Aufenthalt in die Befragung einbezogen wird und den Fragebogen ausfüllt, hilft mit, Stärken und Schwächen des Hauses besser zu erkennen und im Sinne der Patientenwünsche weiter zu entwickeln.
Weitere Patientenbefragungen finden in den Zertifizierten Zentren des Krankenhauses statt.